Filme und Vorführung in Gemeinden

Filme werden mit einer Lizenz ausgeliehen oder gekauft, um sie im privaten Bereich vorzuführen (home video). Findet eine Vorführung statt, bei der mehrere Personen zugegen sind, die nicht persönlich miteinander verbunden sind, findet eine öffentliche Vorführung statt (§ 15 Abs. 3 UrhG). Also braucht man eine Lizenz, um die Vorführung rechtmäßig zu machen.

Kairos Media arbeitet mit der MPLC GmbH zusammen. Die MPLC GmbH bietet einen Rahmenvertrag an, der Kirchen erlaubt, eine Lizenz zur öffentlichen unentgeltlichen Vorführung für ihre Zwecke zu erwerben. Für einen Pauschalpreis im Jahr kann eine Gemeinde Filmvorführungen im Gottesdienst und anderen Gemeindeveranstaltungen legalisieren. Wichtig ist dabei, dass die Vorführung unentgeltlich ist (kein Eintritt), und dass nicht mit dem Film geworben wird (nicht: der MATRIX-Gottesdienst).

Öffentliche Videovorführungen ohne Erlaubnis bedeuten ein erhebliches Risiko für den Veranstalter (Schadensersatz (§§ 97 ff. UrhG), und eventuell Strafverfolgung (§§ 106 ff. UrhG). Da es die Pflicht des Veranstalters ist, sich für die Vorführung jedes Films die ausdrückliche (schriftliche) Erlaubnis des Rechteinhabers einzuholen, bietet dieser Rahmenvertrag viel Leistung für wenig Mühe und Geld. Vorteil ist, dass mit diesem Vertrag große Studios abgedeckt sind, und neuste Kinoerfolge sofort zur Verfügung stehen, wenn die Filme als DVD im Handel erhältlich sind.

Ja, ich möchte gerne weiter Informationen über den Rahmenvertrag für die Vorführung
von Videofilmen im Gemeindekontext erhalten:
Anrede
Vorname
Name
Organisation
E-Mail-Adresse
Straße / Hausnummer
Land PLZ Ort
Telefonnummer
(z.B. 0123/456789)
Daten zur Lizenz
Betreff
Anmerkungen